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Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Fördervereins des SV Grün-Weiß Kollerbeck werden unter
Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes
personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein
verarbeitet.

Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes
Vereinsmitglied die folgenden Rechte:

  • das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten
  • das Recht auf Berichtigung dieser Daten nach Artikel 16 DS-GVO
  • das Recht auf Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten nach Artikel 17 DS-GVO
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der Daten nach Artikel 18 DS-GVO
  • das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO und
  • das Recht auf Widerspruch nach Artikel 21 DS-GVO

Allen Mitgliedern des Vereins oder den sonst für den Verein tätigen Personen ist es untersagt,
personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen zur Aufgabenerfüllung gehörenden
Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen.
Diese Verpflichtung besteht über das Ausscheiden der betreffenden Person aus dem Verein hinaus weiter.

Zur Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung und
dem Bundesdatenschutzgesetz kann der Vorstand des Fördervereins - soweit erforderlich - einen
Datenschutzbeauftragen bestellen.

Hinweis: Diese Informationen sind als Anlage der Satzung des Vereins beizufügen und den
Mitgliedern auf Nachfrage und Verlangen vorzulegen.
Dies gilt insbesondere bei der Neuaufnahme eines Mitglieds.


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